Leistungen


Wir kümmern uns um Ihre Immobilie. Und das schon seit über 25 Jahren.

WEG Verwaltung



Wohnungseigentümerversammlung

Wir berufen jährlich eine ordentliche Eigentümerversammlung ein, in der wir den Vorsitz führen. Im Anschluss wird eine Niederschrift mit allen Beschlüssen gefertigt. Jeder Wohnungseigentümer erhält eine Ausfertigung. Die in der Versammlung gefassten Beschlüsse werden umgehend umgesetzt bzw. ausgeführt.


Geldverwaltung/Zahlungsverkehr

Wir verwalten die Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft und führen dazu ein auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautendes Konto bei unserer Hausbank. Sofern entsprechende Rücklagen gebildet wurden, werden die Beträge nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angelegt. Hausgeldbeträge werden termingerecht eingezogen und Zahlungseingänge sowie Zahlungstermine laufend überwacht. Jede Rechnung und jeder Gebührenbescheid wird genau geprüft, bevor wir Zahlungsanweisung erteilten.


Buchführung

Wir kontrollieren und verbuchen jede Kontobewegung unmittelbar. Alle Buchungskonten sind auf dem aktuellen Stand, Auskünfte sind jederzeit möglich


Jahresabrechnung

Wir erstellen zeitnah die Jahresabrechnung als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sondereigentum. Darin ist die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage dargestellt. Zinserträge, Kapitalsteuererträge und Solidaritätszuschlag werden separat ausgewiesen.


Instandhaltung / Instandsetzung

Wir schließen und kündigen namens der Eigentümergemeinschaft Wartungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsverträge und betreuen / überwachen die Dienstleister bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten. Wir holen soweit erforderlich Angebote über Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen ein, suchen nach optimalen technischen Lösungen, führen Preisverhandlungen, stehen bei der Entscheidungsfindung beratend zur Seite, erteilen im Rahmen unserer Vollmacht oder in Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft Aufträge und verfolgen die Ausführung. Dadurch leisten wir einen Beitrag zur Werterhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Wir klären Zuständigkeiten bei Schäden im Sonder-/Gemeinschaftseigentum.


Versicherungen

Wir schließen für Eigentümergemeinschaften obligatorische Gebäude- und Haftpflicht-Versicherungsverträge, soweit nicht vorhanden. Bestehende Verträge werden in zeitlichen Abständen auf Aktualität überprüft und nach Abstimmung ggf. korrigiert, damit der Eigentümergemeinschaft im Ernstfall kein Nachteil entsteht. Wir melden Schäden bei den Versicherungen und kümmern uns um die Abwicklung.


NOTFALL